Förderung von Mikro-Depots

geld wachstum

Mit der Mikro-Depot-Richtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre. Die Richtlinie fördert Investitionen, die eine emissionsfreie Abwicklung von logistischen Prozessen „auf der letzten Meile“ ermöglichen. Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können insbesondere kommunale Unternehmen, in den Jahren 2022 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai Projektskizzen einreichen. In einem Auswahlverfahren werden diese anhand von definierten Kriterien ausgewählt und die Einreichenden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

Was wird gefördert:

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen, zum Beispiel die Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, die Anschaffung von Containern und spezieller Sicherheitstechnik, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.

Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profitieren. Die Kooperation von mehreren Antragstellern in Verbünden ist ausdrücklich erwünscht.

Die Skizzen zur Richtlinie nimmt die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) aktuell bis 30. Juni 2022 entgegen.

Weitere Informationen zu den Richtlinien für die Förderung von Mikro-Depots: www.klimaschutz.de

26.04.2022